WICHTIGE INFORMATION

 

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

an 31.03.2023, am Freitag vor den Osterferien,

findet an unserer Lutherschule ein Bücher- und Kuchenbasar statt.

Die Einnahmen werden dem Förderverein gespendet.

Bringt etwas Geld mit und stöbert an unserem Bücherstand

oder holt euch Kuchen und frische Waffeln.

Vielen Dank schon einmal an unsere Schüler und Schülerinnen,

die sich so fleißig beteiligen möchten oder frisch gebackenen Kuchen sponsern wollen.

Frau Weiß, Frau Steinthal-Hummel und Herr Bohlig

 

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Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

die Osterfeiertage nahen und somit können Ihre Kinder, hoffentlich auch wettermäßig,

schöne Ferientage genießen, um dann ab 17. April in die letzte Etappe dieses Schuljahres zu starten.

 

Die Digitalisierung unserer Schule mit den Mitteln aus dem Digitalpakt des Bundes ist größtenteils

abgeschlossen und damit steht die neueTechnik für den Einsatz im Unterricht bereit.

 

Den Schülerinnen und Schülern der 6., 7. und 8. Klassen, die noch nicht über ein eigenes i-Pad verfügen,

wird am Freitag (31.03.2023) ein Elternbrief ausgehändigt, in dem wir Sie darüber informieren,

nach welchem Konzept wir unter Nutzung der vorhandenen Medientechnik im neuen Schuljahr weiterarbeiten werden.

Für die jetzigen 5., aber auch die 9. Klassen, welche im neuen Jahr unsere Abschlussklassen sind,

werden diese Veränderungen nicht wirksam.

 

Für auftretende Fragen stehen wir Ihnen gern nach den Ferien zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass unser Sekretariat in der Woche vom 11.04.-14.04.2023 aus

Urlaubsgründen nicht besetzt ist.

 

Das Lehrerkollegium der Lutherschule wünscht Ihnen und allen Schülerinnen und Schülern

ein schönes Osterfest und erholsame Ferientage.

 

Mit freundlichen Grüßen

I.Schneider

 

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

aus gegebenem Anlass weise ich Sie darauf hin,

dass medizinisch diagnostizierte Krankheiten wie Scharlach,

Krätze, Masern, Tuberkulose etc. laut Infektionsschutzgesetz

umgehend der Schule zu melden sind.

Es besteht ausdrückliche Meldepflicht.

Dies gilt ebenso, wenn bei Ihrem Kind Kopfläuse festgestellt wurden.

I.Schneider